Jugend

                                                                                                                      
 
 
Generell darf in Deutschland mit einer Luftdruckwaffe ab 12 Jahren* in Schützenvereinen geschossen werden. Von diesem Mindestalter können jedoch Ausnahmen gemacht werden, etwa wenn ein Elfjähriger bereits mit dem Luftgewehr schießen will. Hierfür ist jedoch in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Waffenbehörde erforderlich. Diese kann jüngeren Kindern das Schießen erlauben, allerdings nur zur Förderung des Leistungssports.
 

Ab dem 14. Lebensjahr* dürfen Kleinkaliberwaffen geschossen werden.
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Kleinkaliberwaffen erworben und Großkaliberwaffen geschossen werden.

*mit Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten

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