Wir über uns

 
Hallo liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
 
ab sofort ist ein Trainingsbetrieb auf der Schießanlage wieder durchführbar, allerdings unter strengen Auflagen.
 
  • Es müssen vorab Schießzeiten für die jeweiligen Stände gebucht werden.

  • Die Buchung erfolgt per Anmeldetool. (Link: www.shooter68.de)

  • Auf der gesamten Anlage besteht Maskenpflicht außer beim Schießen.

  • Pro Schießstand sind maximal 2 Personen zulässig.

  • Die Formulare zur Kontaktdokumentation müssen von jedem Schützen ausgefüllt werden, Formulare liegen auf dem Stand aus.

  • Nach dem Schießen ist die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ansammlungen sind zu unterlassen.

  • Das Bogenschießen ist weiterhin mit dem nötigen Abstand möglich. (Eine Anmeldung über das Tool ist nicht notwendig)
    Auch hier sind Ansammlungen vor und nach dem Schießen zu unterlassen.

  • Die Vereinsmeisterschaft 2021 wird ausgesetzt. 

Link zum Anmeldetool 

http://www.shooter68.de

Die Login Daten wurden per Email kommuniziert. Bei Zugangsproblemen wendet euch bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es können Standreservierungen zwei Wochen im Vorraus gebucht werden. 

Es werden nur Buchungen an offiziellen Schießtagen (Sonntag, Mittwoch und Samstag (nach Absprache)) berücksichtigt. 

Damit der Zugang gewährleisten ist, sind die Schießzeiten = Bürozeiten

Pro Stand sind zwei Schützen inkl. Standaufsicht erlaubt. Bitte wechselt euch mit der Standaufsicht ab.
(Ohne Qualifizierte Standaufsicht nach § 27 WaffG & § 10 AWaffV kein Training!) 

Buchungen ohne Kürzel und MitgliedsNr. werden storniert. 

Aus Datenschutzgründen bitte keine Vor und Nachnamen verwenden. 

Beispiel  

buchung 

 

 

Externe Links der Verbände und Verordnung (Baden-Württemberg) (2.11.2020)

BDS Landesverband BW 
Aktuelle Corona VO - was ist im Schießsport möglich.

BSV Leimen 
Infobrief des Badischen Sportschützenverbandes pdf

Land Baden Württemberg
Verordnung der Landesregierung (30.11.) pdf
Übersicht über die Regelungen der CoronaVerordnung des Landes BadenWürttemberg vom 01. Dezember 2020 pdf
“Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, Spitzen- und Profisport gestattet.”