Interesse am Schießsport
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Kleinkaliberwaffen erworben und Großkaliberwaffen geschossen werden.
*mit Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
9 Punkte zum Erwerb einer eigenen Sportwaffe.
1. Einen Sportschützenverein suchen der das anbietet, was Sie schießen möchten und der zu Ihnen passt.
2. Polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Keine Voreinträge!
3. Mindestens 18x im Jahr unregelmäßig, oder mindestens12x im Jahr regelmäßige Schießen gehen.
4. Eine Waffensachkundeprüfung ablegen, Termine und weitere Informationen unter www.kreis8ma.de
5. Mindestens ein Jahr Mitglied im Schützenverein und Landesverband sein.
6. Geeignete Kaliber über den Schützenverein und den Landesverband befürworten lassen.
7. Waffenschrank und Munitionsschrank kaufen.
8. Waffenbesitzkarte mit Voreintrag beim Ordnungsamt/Landratsamt beantragen.
9. Zum Waffenhändler gehen und Waffen mit dem vorher genehmigten Kaliber erwerben.
Innerhalb von 14 Tagen die Waffe beim Ordnungsamt/Landratsamt eintragen lassen.